Reichsunmittelbarkeit

Lübecker Reichsfreiheitsbrief aus dem Jahr 1226

Als reichsunmittelbar oder reichsfrei wurden im spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Heiligen Römischen Reich diejenigen Stände – Personen und Territorien – bezeichnet, die unmittelbar dem Kaiser und keinem anderen Landesherrn unterstanden. Sie wurden als Reichs- oder Immediatstände bezeichnet.[1]

  1. Brockhaus Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911, S. 509–510.

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